Der Pastoralrat - das Bindeglied zwischen den einzelnen Pfarreien
Bei einer Pfarreiengemeinschaft hat als zusätzliches, übergeordnetes Gremium der Pastoralrat die
Pfarreien als Ganzes im Blick, die der Pfarreiengemeinschaft angehören.
Im Pastoralrat vertreten sind:
- Der Pfarrer
- Die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter
- Die jeweiligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden plus ein weiteres
- PGR-Mitglied
- Ein Vertreter der Kirchenverwaltungen
- Berufene Mitglieder
Der Pastoralrat kümmert sich als beratendes Gremium gemeinsam mit dem Pfarrer um die seelsorglichen Belange aller beteiligten Pfarreien in ihrer Gesamtheit. Zugleich sollen die Pfarrgemeinden vor Ort als jeweils eigene Gemeinde wahrgenommen und erhalten werden. Regelmäßige Treffen sorgen für Austausch.
Der Vorstand besteht aus dem Leitenden Pfarrer - P. Winfried Schwab OSB, dem Pastoralratsvorsitzender - Rudi Benz.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Pastoralrats gehören:
- Abstimmen der Feier der Liturgien und Gottesdienstzeiten – auch in ihrer Vielfältigkeit, von besonderen Andachten angefangen, bis hin zu Wallfahrten oder Prozessionen.
- Setzen von Schwerpunkten – in der Seelsorge, bei der Glaubensvermittlung und in der Sorge um den Nächsten.
- Koordinierung der Sakramentenvorbereitung für Ehe, Taufe, Erstkommunion und Firmung.
- Gemeinsame Planung von Angeboten zur religiösen Fortbildung wie Bibelkreise, Glaubensseminare oder Einkehrtage.
- Sorge tragen, dass Laien in ihrem ehrenamtlichen Dienst befähigt, weitergebildet und begleitet werden.